Die Zugangsvoraussetzungen für unsere Bachelorstudiengänge sind in der Regel die allgemeine Hochschulreife, die fachgebundene Hochschulreife oder die Fachhochschulreife gemäß § 9 BbgHG.
Was beinhaltet der § 9 BbgHG im Detail?
Das Brandenburgische Hochschulgesetz formuliert im §9, dass neben der allgemeinen Hochschulreife u.a. auch die folgenden Qualifikationen zur Zugangsberechtigung führen:
- die fachgebundene Hochschulreife,
- die (auch fachgebundene) Fachhochschulreife,
- der berufsqualifizierende Hochschulabschluss,
- die Meisterprüfung und vergleichbare Weiterbildungen,
- der Fachschulabschluss oder
- der Abschluss der Sekundarstufe I zusammen mit einer geeigneten abgeschlossenen Berufsausbildung und danach erworbener mindestens zweijähriger Berufserfahrung.
Den kompletten Gesetzestext des § 9 BbgHG finden Sie hier. Für detaillierte Fragen steht Ihnen unsere Studienberatung gerne zur Verfügung.
Ausführliche weitergehende Informationen bietet der Online-Studienführer www.studieren-ohne-abitur.de.